Arbeitsbereich

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Fotos Produktion

Arbeitsbereich

Nach Beendigung des Berufsbildungsbereichs kann die Übernahme in unseren Arbeitsbereich erfolgen.

Als Grundlage für die Teilhabe am Arbeitsleben erarbeiten wir nun mit Ihnen einen Teilhabeplan, in dem anknüpfend an Ihre individuellen Eignungen und Neigungen weitere Ziele und Maßnahmen vereinbart werden. Dieser Teilhabeplan wird regelmäßig fortgeschrieben.

Bei Interesse stehen die Vorlage des Teilhabeplanes und die dazugehörigen Erläuterungen zum Download als pdf-Datei hier bereit (insg. 27 Seiten):

Im Arbeitsbereich bieten wir Ihnen in den verschiedenen Betrieben Arbeitsplätze in folgenden Berufsfeldern:

Zeitweise sind Außenarbeitsgruppen direkt beim Kunden vor Ort tätig.

Kommt für Sie mittelfristig eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in Frage, werden Sie sowohl im Berufsbildungsbereich als auch im Arbeitsbereich durch unsere Integrationsassistenten im Rahmen von speziellen Qualifzierungsmaßnahmen vorbereitend unterstützt.

Weitere Angebote im Arbeitsbereich

Auch im Arbeitsbereich haben Sie die Möglichkeit, sich im Rahmen der beruflichen Bildung weiter zu qualifizieren. Kurse für Teilqualifikationen können Bestandteil der individuellen Teilhabeplanung sein, die für jeden Beschäftigten erstellt und regelmäßig fortgeführt wird.

Außerdem können Sie im Rahmen der Teilhabeleistungen in den einzelnen Betrieben Förderangebote in den Bereichen

  • Sport
  • psychologische Beratung
  • Ergotherapie
  • Motopädie
  • Kreativgruppen
  • Heiltanzen
  • Musik- und Kunsttherapie

wahrnehmen. Älteren Beschäftigten bieten wir darüber hinaus besondere Betreuungsangebote.

Sie haben weiterhin die Möglichkeit an Festen, Ausflügen und Ferienfreizeiten teilzunehmen.

Über den Werkstattrat haben Sie die Gelegenheit aktiv an Werkstattangelegenheiten mitzuwirken

Sozial auch bei den Leistungen ...

 

Im Berufsbildungsbereich erhalten Sie vom zuständigen Kostenträger Ausbildungs- oder Übergangsgeld. Im Arbeitsbereich zahlen wir Ihnen ein Arbeitsentgelt, das ihre individuellen Leistungen berücksichtigt.

Unsere Beschäftigten sind kranken- und rentenversichert. Bereits nach 20 Beitragsjahren in der Werkstatt sind Sie berechtigt, eine Erwerbsminderungsrente zu beziehen.


Das ist uns besonders wichtig...

  • dass Sie aktiv am Arbeitsleben teilhaben können
  • dass wir Sie individuell und entsprechend Ihrer Interessen und Ressourcen fördern
  • dass Sie sozial abgesichert sind
  • dass wir Ihnen eine angenehme Arbeitsatmosphäre bieten
  • dass Sie Einzel- und Gruppengespräche nutzen können
  • dass wir Ihnen Hilfestellung geben beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.

Zuletzt geändert am 21.04.2011.